Mitgliedermeldungen
Mitglieder müssen unverzüglich nach Eintritt in den Verein beim Riesgau Nördlingen gemeldet werden. Nur durch die sofortige Meldung beim Gau, sind Neumitglieder versichert und startberechtigt.
Für Neumitglieder ohne vorherige Mitgliedschaft im BSSB sind der 01. Januar und der 15. August die Stichtage.
Der Zeitraum für Änderung der Startrechte ist vom 01. Juni bis 15. August – vorher eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.
Neumitglieder und Änderungen bitte mit dem Schützenpassantrag, der unten zum Download bereit steht, an die Gau-Sachbearbeiterin für Mitgliederverwaltung und Passwesen melden:
Riesgau Nördlingen
Frau Angelika Fischer
Am Bug 15
86742 Fremdingen
Email: angelika.fischer@riesgau.de
Mobil: 017622842463
Achtung:
Es wird nochmals darauf hinweisen, das für alle Änderungen und Neuausstellungen ein entsprechender Schützenpassantrag eingereicht werden muss. Die Anträge müssen vom Mitglied selbst und dem 1. Schützenmeister unterschrieben sein.
Beachten Sie bei der Mitgliedermeldung unbedingt das unten zum Download bereitgestellt Merkblatt.
Mitglieder die aus der Europäischen Union kommen oder in Vereinen der EU starten, müssen diese Startrechte im Schützenpass eintragen lassen. Dafür benötigen EU Bürger keine Ausländerbestätigung mehr.
Ebenfalls müssen Wettbewerbe, die für Vereine in anderen Landesverbänden geschossen werden im Ausweis eingetragen werden.
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