| Für die Abnahme der Schießstände ist jeder Verein selbst verantwortlich. Bei Ablauf der Genehmigung ist ein Prüfer zu beauftragen. Die Überprüfungen müssen regelmäßig erfolgen, im allgemeinen alle 5 Jahre.  Es gibt mehrere Prüfer in Bayern, deren  Adressen Ihr beim BSSB erfragen könnt. Erfolgt ein Bescheid vom zuständigen Landratsamt ist Ihre Schießgenehmigung bereits abgelaufen und ein Versicherungsschutz besteht nicht mehr.  Im Ries-Gau-Nördlingen sind überwiegend folgende Sachverständige tätig:   Dipl.-Ing.(FH) Franz Roßkopf Adalbert-Stifter-Str. 6 86672 Thierhaupten Tel.: 08271 - 3258   Thomas Lehnberger Hauptstraße 12 82008 Unterhaching Tel.: 089 - 17 87 68 29 Email: thomas.lehnberger@t-online.de |