| Bei jeglichen Schießen müssen Standaufsichten am Schießstand anwesend sein. Standaufsichten müssen die Schießleiterausbildung des BSSB erworben haben.  Beim Schießen mit Patronenmunition muss zusätzlich eine Waffensachkunde nachgewiesen werden. Das heisst:   Auf Luftgewehr und Zimmerstutzen Schießständen reicht die Schießleiterausbildung.  Auf allen anderen Schießständen kann nur derjenige Aufsicht sein, der zusätzlich im Besitz einer Sachkunde ist. Jede Standaufsicht muss beim Landratsamt Donau-Ries - Abt. Waffenrecht gemeldet sein.  Der Richtwert beträgt eine Person pro Stand.  Sollten irgendwelche Änderungen der Standaufsichten auftreten, müssen diese dem Landratsamt unverzüglich gemeldet werden. |