Bei jeglichen Schießen müssen Standaufsichten am Schießstand anwesend sein. Standaufsichten müssen die Schießleiterausbildung des BSSB erworben haben.
Beim Schießen mit Patronenmunition muss zusätzlich eine Waffensachkunde nachgewiesen werden.
Das heisst:
Auf Luftgewehr und Zimmerstutzen Schießständen reicht die Schießleiterausbildung.
Auf allen anderen Schießständen kann nur derjenige Aufsicht sein, der zusätzlich im Besitz einer Sachkunde ist.
Jede Standaufsicht muss beim Landratsamt Donau-Ries - Abt. Waffenrecht gemeldet sein.
Der Richtwert beträgt eine Person pro Stand.
Sollten irgendwelche Änderungen der Standaufsichten auftreten, müssen diese dem Landratsamt unverzüglich gemeldet werden.
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