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Ries - Gau Nördlingen

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Passwesen

Mitgliedermeldungen

Mitglieder müssen unverzüglich nach Eintritt in den Verein beim Riesgau Nördlingen gemeldet werden. Nur durch die sofortige Meldung beim Gau, sind Neumitglieder versichert und startberechtigt.

Für Neumitglieder ohne vorherige Mitgliedschaft im BSSB sind der 01. Januar und der 15. August die Stichtage.

Der Zeitraum für Änderung der Startrechte ist vom 01. Juni bis 15. August – vorher eingereichte Anträge werden nicht akzeptiert.

Neumitglieder und Änderungen bitte mit dem Schützenpassantrag, der unten zum Download bereit steht, an die Gau-Sachbearbeiterin für Mitgliederverwaltung und Passwesen melden:

 

Riesgau Nördlingen

Frau Angelika Fischer

Am Bug 15

86742 Fremdingen

Email: angelika.fischer@riesgau.de

Mobil: 017622842463

 

Achtung:

Es wird nochmals darauf hinweisen, das für alle Änderungen und Neuausstellungen ein entsprechender Schützenpassantrag eingereicht werden muss. Die Anträge müssen vom Mitglied selbst und dem 1. Schützenmeister unterschrieben sein.

Beachten Sie bei der Mitgliedermeldung unbedingt das unten zum Download bereitgestellt Merkblatt.

Mitglieder die aus der Europäischen Union kommen oder in Vereinen der EU starten, müssen diese Startrechte im Schützenpass eintragen lassen. Dafür benötigen EU Bürger keine Ausländerbestätigung mehr.

Ebenfalls müssen Wettbewerbe, die für Vereine in anderen Landesverbänden geschossen werden im Ausweis eingetragen werden.

Merkblatt und Hinweise zur Beantragung und Eintragung von Startrechten im Schützenausweis des Bayerischen Sportschützenbundes.

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Übersicht über Schützenausweiskennzahlen (Disziplinenschlüssel)

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Info zum Schützenpassantrag

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Schützenpassantrag/Änderungsantrag

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Info bei Austritt

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Schützenpass - Verlustanzeige (nur in Verbindung mit Schützenpassänderungsantrag)

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Schützenpass - Verlustanzeige (nur bei Austritt aus Verein)

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Beachten Sie bitte, dass eine Schützenpass - Verlustanzeige nur in Ausnahmefällen akzeptiert wird. Im Regelfall ist ein Schützenpass bei jeder Passänderung bzw. bei Austritt aus dem Verein zurückzugeben. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Info bei Austritt.